Haushaltshilfe
Der Haushalt läuft wieder. Und ihr habt Zeit füreinander.
Wenn der Einkauf schwer wird, die Wäsche liegen bleibt und Angehörige am Wochenende nur noch putzen statt besuchen: Dann kommt jemand von uns. Immer dieselbe Person, die anpackt und auch mal zum Kaffee bleibt.
Was wir übernehmen
Alles, was im Alltag liegen bleibt.
Einkaufen & Besorgungen
Wochenmarkt, Supermarkt, Apotheke, Reinigung. Allein oder zusammen, wenn der Weg gut tut.
Wäsche
Waschen, aufhängen, bügeln, zusammenlegen und in den Schrank. Auch die Betten frisch beziehen.
Putzen
Bad, Küche, Böden, Staub. Immer zwei Stunden am Stück, damit es in Ruhe richtig sauber wird.
Ordnung
Post sortieren, Schränke aufräumen, Altpapier weg. Die Wohnung wieder so, wie man sie mag.
Küche
Zusammen kochen, vorkochen für morgen, Kühlschrank durchsehen, Abwasch.
Die kleinen Dinge
Blumen gießen, Müll runterbringen, Glühbirne tauschen, den Briefkasten leeren.
Was nicht dazugehört: Arbeit im Haushalt, nicht am Menschen. Waschen, Anziehen, Hilfe beim Essen und alles Pflegerische gehören nicht dazu. Dafür ist ein Pflegedienst zuständig, und wir sagen dir gern, wen wir empfehlen.
Dein Wochenzettel
Kreuz an, was liegen bleibt. Wir rechnen mit.
Aus deinen Kreuzen wird ein Vorschlag: wie oft jemand kommt, wie lange, und was das im Monat ungefähr kostet. Wenn es passt, schickst du uns den Zettel einfach zu.
Dein Wochenzettel
- Einkaufen & Besorgungen
- Wäsche
- Putzen alle 14 Tage
- Kaffee zusammen
- Besuch
- 1 Stunde pro Woche
- Putzen
- alle 14 Tage zwei Stunden putzen
- Im Monat
- rund 8,5 Stunden
Im Stundenpreis ist alles enthalten, auch die Anfahrt. Weitere Kosten kommen nicht dazu.
Der Vertraut-Unterschied
Wer die Wäsche aufhängt, bleibt gern auf einen Kaffee.
Immer dieselbe Person
Keine wechselnden Gesichter mit Schlüssel. Wer einmal passt, kommt wieder, und weiß, wo der Staubsauger steht.
Hilfe und Gesellschaft
Unsere Haushaltshilfen haben die Basisqualifikation einer Betreuungskraft und können auch gerne zum Kaffee bleiben. Genau das ist oft das Wichtigste der Woche.
Angehörige wissen Bescheid
Nach jedem Besuch ein kurzes Lebenszeichen. Wer 400 Kilometer weit weg wohnt, sieht trotzdem, dass alles läuft.
Wer mitbezahlt
Oft zahlt ihr weniger, als ihr denkt.
zurück vom Finanzamt
Hilfe im Haushalt gilt als haushaltsnahe Dienstleistung. 20 % der Arbeitskosten, bis zu 4.000 € im Jahr, ziehst du direkt von deiner Steuer ab (§ 35a EStG). Voraussetzung: eine Rechnung und eine Überweisung. Beides bekommst du von uns ohnehin jeden Monat. Was die Pflegekasse zahlt, zählt dabei nicht mit.
im Monat mit Pflegegrad
Wer einen Pflegegrad hat, bekommt den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI, und der darf auch Hilfe im Haushalt bezahlen. Bei uns geht das, sobald unsere Anerkennung nach § 45a SGB XI vorliegt; sie ist beantragt. Bis dahin rechnen wir privat ab. Unser Rat: Leg den Betrag lieber für die Stunden aus, in denen wirklich jemand bei deinem Angehörigen ist und mit ihm zusammensitzt — und lass die Haushaltshilfe als eigene Stunde über uns kommen. Den Wochenzettel oben findest du dafür.